Wir wissen Ihr Risiko zu schätzen
Vertrauensschaden-Versicherung
Eine Vertrauensschaden-Versicherung bietet Unternehmen Schutz vor Schäden infolge unerlaubter Handlungen, die Mitarbeiter vorsätzlich begangen haben (z. B. Betrug, Untreue, Computermissbrauch).
Wer ist versichert?
Sämtliche Vertrauenspersonen. Dazu zählen u.a.
- alle Arbeitnehmer, Aushilfen, Volontäre, Auszubildende, Praktikanten,
- Vorstandsmitglieder, sofern sie nicht mit mehr als 15 % am Gesamtkapital beteiligt sind;
- Zeitarbeitskräfte auf Basis des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes;
- beauftragte externe Personen in den Geschäftsräumen des versicherten Unternehmens;
- Mitarbeitende von Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften, die für das Unternehmen tätig sind.
Was ist versichert?
Der Schutz für die Vertrauensschaden-Versicherung umfasst u. a.:
- Vertrauensschäden (Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Untreue);
- Computermissbrauch bzw. Computerbetrug, begangen von Vertrauenspersonen;
- Datenmissbrauch, begangen von außenstehenden Dritten (Hacker);
- Aufwendungen zur Fortführung des Geschäftsbetriebs;
- Vermögensschäden, verursacht durch fehlerhafte Überweisungen nach Ausspähen und Missbrauch von Zugangsdaten (Phishing, Pharming, Keylogger, Spyware)
- Reputationsschäden;
- externe und interne Schadensermittlungs-/Rechtsverfolgungskosten;
- Identitätsdiebstahl