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SICHER ENTSCHEIDEN

Die Organe eines Unternehmens

Unternehmensleitung

Entscheidungen fallen oftmals unter Zeitdruck, bergen aber ein hohes Risiko und/oder sind von großer finanzieller Tragweite: Die Mitglieder der Unternehmensleitung tragen ein erhebliches persönliches Haftungsrisiko. Zudem können nicht immer delegierte Aufgaben akribisch geprüft und kontrolliert werden.

Somit sehen sich Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer komplexen Anforderungen und Pflichten gegenüber – national wie international. Die Verantwortung der Führungsebene sowohl im organisatorischen als auch im personellen Bereich schafft Risiken für rechtliche Inanspruchnahmen aller Art.

Organe von Unternehmen haften grundsätzlich und völlig unabhängig von der Größenordnung des Unternehmens für durch eigene Pflichtverletzung verursachte Vermögensschäden mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für die Beweislastverteilung sind die im Recht der Haftung des Vorstands einer AG bzw. der GmbH-Geschäftsführung geltenden Grundsätze anzuwenden.

Hierbei ist zu beachten, dass sich Organe bei einem Mangel an Befähigung oder Erfahrung nicht entlasten können; sie müssen für die übernommene Geschäftsaufgabe über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Eine Lösung zur Reduzierung oder Vermeidung von Haftungspotenzial ist der Abschluss einschlägiger Versicherungen. Ziel der Absicherung muss es sein, das Vermögen des Unternehmens vor finanziellen Verlusten zu schützen, die durch Organe oder Mitarbeitende verursacht werden.

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung versichert das operative Geschäft. Abgesichert sind dadurch neben den Organen des Unternehmens auch Fehler, die von Mitarbeitenden begangen wurden und sich in Vermögensschäden niederschlagen. Umfasst sind alle fahrlässigen Fehler, die im Rahmen der satzungsgemäßen Tätigkeit entstehen können.

Die D&O-Versicherung hingegen schützt das Privatvermögen der Unternehmensorgane. Versicherungsfall ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen versicherte Personen. Die Unternehmensleitung haftet im Falle des Organisations-, Auswahl- und Überwachungsverschuldens. Bei Verletzung dieser Obliegenheiten sind die Organe des Unternehmens zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.

Mit den richtigen Konzepten lässt sich das Haftungsrisiko stark beschränken. PP Business Protection bietet Ihnen einen umfangreichen Überblick über aktuelle Versicherungsmöglichkeiten und die neuesten gesetzlichen Bestimmungen. Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen das Risiko Ihres Unternehmens als Basis für die Gestaltung eines optimalen Absicherungskonzeptes.

 


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