Wir wissen Ihr Risiko zu schätzen
Eigenschaden-Versicherung
Bei der Versicherung von Eigenschäden geht es darum, Vermögensschäden abzusichern, die das Unternehmen durch berufliche Fehler von Mitarbeitern – etwa aus Unachtsamkeit – erlitten hat.
Angeknüpft wird hierbei an das fahrlässige Handeln des Mitarbeiters, allerdings nur zur Auslösung der Regulierung des dem Unternehmen entstandenen Eigenschadens.
Fahrlässige Handlungen können sein:
- Fehler bei Ausschreibungen,
- Überschreitung von Verjährungsfristen
- Fehler in der Buchhaltung
Wer kann die Eigenschadenversicherung abschließen?
Eine Eigenschaden-Versicherung bietet Schutz für kleine und mittelständische Unternehmen. Seit 80 Jahren ist dieses Konzept im Bereich der öffentlichen Hand verbreitet. Seit einiger Zeit gibt es die Eigenschaden-Versicherung auch im Bereich der produzierenden Unternehmen, denen bislang ein solcher Versicherungsschutz verwehrt war.