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(PP)-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung / E&O


Wir wissen Ihr Risiko zu schätzen

 

Das Risiko einer Inanspruchnahme steigt in dem schwierigen operativen Umfeld von Finanzdienstleistern wegen tatsächlicher oder behaupteter fehlerhafter Beratungen oder Investitionsentscheidungen, unzureichender Due Dilligence, der Nichtbeachtung beziehungsweise Überschreitung von Anlagegrundsätzen oder ähnlichen Pflichtverletzungen. Risikokapital zu akquirieren wird zunehmend schwieriger und die Möglichkeiten, Wertsteigerungen bei Portfoliounternehmen abzuschöpfen, werden durch enger werdende Exit-Kanäle zunehmend beschränkt.

 

Ansprüche sind z. B. denkbar von Investoren, Anlegern, Kunden oder Käufern von Portfoliounternehmen, aber auch von sonstigen Dritten wie etwa Sozialversicherungsträgern.

 

 

1. Kreditinstitute

 

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet Schutz vor Vermögensschäden aus fahrlässigen Pflichtverletzungen sämtlicher Mitarbeiter und Organe des Kreditinstituts bei Ausübung beruflicher Tätigkeit.

Versichert gilt hierbei insbesondere:

 

2. Fondgesellschaften

 

Die Vermögensschaden-Deckung sichert die Emissionshäuser sowie die Fonds und sämtliche Mitarbeiter und Organe gegen Risiken aus der Nichtbeachtung zahlreicher Pflichten ab, wie:

 

 

3. Kapitalanlagegesellschaften

 

Das seit dem 01.01.2004 in Kraft getretene Investmentgesetz hat das Kapitalanlagegesetz von 1998 abgelöst. Darin enthalten sind weitere Reglementierungen sowie verstärkter Anlegerschutz.

 

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sichert die Kapitalanlagegesellschaften und ihre Mitarbeiter gegen folgende Risiken ab:

 

4. Venture Capital Gesellschaften

 

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sichert die Venture Capital Gesellschaft sowie deren Fonds und sämtliche Mitarbeiter gegen Ansprüche der Investoren oder Portfoliounternehmen ab, soweit diese dem operativen Geschäft entstammen. Beispielhaft seien folgende Risikoquellen genannt:

5. Vermögensverwalter

 

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sichert die Vermögensverwaltungsgesellschaft und ihre Mitarbeiter gegen eine Vielzahl von Risiken ab, die aus der Nichtbeachtung zahlreicher Pflichten resultieren können. Haftungsbeispiele:

Die individuelle Risikoerfassung ist notwendig, um ein maßgeschneidertes Konzept zu erstellen.

Interesse an einem unverbindlichen Angebot? 

 

Ihr Ansprechpartner:

Gunhild Peiniger

PP Business Protection GmbH

Tesdorpfstraße 22

20148 Hamburg

Telefon:(040) 4 13 45 32-0

Telefax:(040) 4 13 45 32-16

E-Mail: gpeiniger(at)pp-business.de

 


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